Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Das nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO vorgeschriebene Verzeichnis führen und mit den TOM als Anlage als PDF drucken.
Öffnen Sie "Datenschutz" und dann "Verarbeitungsverzeichnis". Jeder Eintrag beschreibt eine Verarbeitungstätigkeit, zum Beispiel die Lohnabrechnung oder die Kundenverwaltung.

Wer kann das nutzen
- Inhaber
- Administrator
- Compliance
Schritte
1. Mit Vorlagen beginnen
Klicken Sie auf "Standardvorlagen", um typische Verarbeitungstätigkeiten anzulegen. Eine Meldung nennt, wie viele angelegt wurden. Prüfen und passen Sie sie an.
2. Eine Tätigkeit hinzufügen
Klicken Sie auf "Verarbeitungstätigkeit" und füllen Sie das Formular aus. Listenfelder nehmen einen Eintrag pro Zeile auf.
3. Bearbeiten oder löschen
Nutzen Sie die Aktionen Bearbeiten und Löschen eines Eintrags.
4. Drucken
Klicken Sie auf "PDF", um das Verzeichnis mit der TOM Dokumentation als Anlage herunterzuladen.
Felder und Optionen
- Bezeichnung, Zweck, Rechtsgrundlage
Was verarbeitet wird, warum und auf welcher Rechtsgrundlage. Bezeichnung und Zweck sind Pflicht.
- Betroffene, Datenkategorien
Wessen Daten und welche Arten von Daten.
- Besondere Kategorien (Art. 9)
Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien, falls verarbeitet.
- Empfänger, Auftragsverarbeiter
Wer die Daten erhält und welche Dienstleister sie verarbeiten.
- Systeme / Module
Wo die Daten verarbeitet werden.
- Übermittlung in Drittländer
Übermittlungen außerhalb der EU oder des EWR.
- Speicherdauer, TOM Verweis
Wie lange die Daten aufbewahrt werden und welche Maßnahmen sie schützen.
- Verantwortliche Stelle, Zuletzt geprüft
Wer zuständig ist und wann der Eintrag zuletzt geprüft wurde.
- DSFA
Markieren Sie "Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich" und ergänzen Sie bei Bedarf Notizen zur DSFA.
- Aktiv
Inaktive Einträge bleiben für die Historie erhalten.
Verwandte Seiten
- Technische und organisatorische Maßnahmen
Die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO dokumentieren und Ihren Datenschutzbeauftragten benennen.