Betroffenenanfragen

Anfragen nach Art. 15 bis 21 DSGVO mit ihrer Monatsfrist erfassen und verfolgen.

Personen können verlangen, ihre Daten einzusehen, zu berichtigen oder zu löschen. Die Antwort ist innerhalb eines Monats fällig (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Öffnen Sie "Datenschutz" und dann "Betroffenenanfragen". Die Liste zeigt Nummer, Art, betroffene Person, Eingangsdatum, Frist und Status. Fristen werden mit "Frist in ≤ 7 Tagen" oder "Überfällig" gekennzeichnet.

Betroffenenanfragen
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Wer kann das nutzen

  • Inhaber, Administrator, Compliance und Personal können ansehen
  • Inhaber, Administrator und Compliance können erfassen und bearbeiten

Schritte

  1. 1. Eine Anfrage erfassen

    Klicken Sie auf "Anfrage erfassen". Wählen Sie die Art, die Personengruppe und den Eingangskanal. Bestimmen Sie die Person über EMail Adresse und/oder Name. Geben Sie das Eingangsdatum und eine Beschreibung ein. Speichern Sie. Die Frist wird auf einen Monat nach Eingang gesetzt.

  2. 2. Filtern

    Grenzen Sie die Liste mit "Alle Arten" und "Alle Status" ein.

  3. 3. Eine Anfrage öffnen

    Klicken Sie auf eine Zeile, um die Anfrage zu bearbeiten.

Felder und Optionen

Auskunft (Art. 15)

Kopie aller gespeicherten Daten mit Zwecken, Rechtsgrundlagen und Speicherdauer.

Berichtigung (Art. 16)

Unrichtige Daten korrigieren.

Löschung (Art. 17)

Daten anonymisieren, sofern keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Einschränkung (Art. 18)

Die Verarbeitung einschränken (nur noch Speicherung).

Datenübertragbarkeit (Art. 20)

Die Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format bereitstellen.

Widerspruch (Art. 21)

Einen Widerspruch gegen die Verarbeitung prüfen und umsetzen.

Personengruppe

Mitarbeiter, Bewerber, Kunde, Kundenkontakt, Lieferant, Lieferantenkontakt, Benutzer oder sonstige Person.

Kanal

EMail, Brief, Telefon, Portal, persönlich oder Sonstiges.

Status

Eingegangen, Identität geprüft, In Bearbeitung, Abgeschlossen, Teilweise abgeschlossen oder Abgelehnt.

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