Elektronische Signatur: Rechtsniveau und Schriftform
Welches Signaturniveau BizCortex erreicht und wann Sie es nicht verwenden dürfen.
Nach der EU Verordnung eIDAS gibt es drei Niveaus: einfach (SES), fortgeschritten (AdES) und qualifiziert (QES). Die in BizCortex eingebaute Signatur ist eine starke einfache elektronische Signatur mit Nachweisprotokoll. Mit SMS Code und vertrauenswürdigem Siegelzertifikat erfüllt sie die meisten Eigenschaften einer fortgeschrittenen Signatur. Eine Identitätsprüfung mit Ausweisdokument gibt es aber nicht, versprechen Sie Kunden daher keine fortgeschrittene Signatur. Eine qualifizierte Signatur ist sie nie.
Das Signaturprotokoll hält das fest: Die Signatur ersetzt keine qualifizierte elektronische Signatur, wo das Gesetz die Schriftform verlangt.
Wer kann das nutzen
- Alle, die Dokumente zur Unterschrift senden
Felder und Optionen
- Einfach (SES)
Erreicht jede BizCortex Signatur. Genügt für formfreie Verträge: die meisten Angebote, Bestellungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Dienst und Freelancerverträge sowie für die Textform.
- Fortgeschritten (AdES)
Wird mit SMS Code, vertrauenswürdigem Siegel und Zeitstempel teilweise angenähert. Gerichte würdigen sie frei.
- Qualifiziert (QES)
Steht der handschriftlichen Unterschrift gleich. Erfordert einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (etwa Skribble, Yousign oder D Trust). Das ist noch nicht verfügbar.
Gut zu wissen
- Warnung zur Schriftform (Deutschland): Wo ein Gesetz die Schriftform verlangt (§ 126 BGB), ist nur eine qualifizierte Signatur oder eine Unterschrift mit Tinte wirksam. Beispiele: die Befristungsabrede eines Arbeitsvertrags (§ 14 TzBfG), Mietverträge über mehr als ein Jahr (§ 550 BGB), nachvertragliche Wettbewerbsverbote (§ 74 HGB).
- Nur mit Tinte, nicht einmal mit QES: Kündigung von Arbeitsverhältnissen und Aufhebungsverträge (§ 623 BGB), Bürgschaften von Nichtkaufleuten (§ 766 BGB), Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis (§§ 780, 781 BGB). Arbeitszeugnisse in elektronischer Form brauchen die Zustimmung des Mitarbeiters.
- Notarielle Form (Immobilien, GmbH Anteile, Eheverträge): überhaupt keine elektronische Signatur.
- Andere Länder haben eigene Regeln. In der Schweiz ist nur eine QES nach ZertES der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt; Österreich hat ein eigenes Signaturgesetz. Prüfen Sie das, bevor Sie sich auf eine einfache Signatur verlassen.
- Qualifizierte Signaturen über Anbieter wie Skribble, Yousign und D Trust: Das ist noch nicht verfügbar. Ihre Karten gibt es bereits unter Verbindungen, sodass Sie Zugangsdaten hinterlegen können.
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