Rechtsgrundlage und Einwilligung
Den Anlass für einen Anruf dokumentieren (§7 UWG) und eine ausdrückliche Einwilligung für EMails festhalten.
In Deutschland braucht ein Verkaufsanruf einen dokumentierten, konkreten Anlass (§7 UWG). BizCortex lehnt jeden Anruf bei einem Kontakt ohne gültige Rechtsgrundlage ab. Die Einträge in der Karte "Rechtsgrundlage (§7 UWG)" auf der Kontaktseite sind Ihre Beweisakte. Sie müssen konkret sein und im Streitfall Bestand haben.
Eine EMail Einwilligung ist davon getrennt. Sie wird in der Karte Pipeline oder Nachfassen des Kontakts erfasst und macht eine Telefonnummer niemals anrufbar.

Wer kann das nutzen
- Inhaber
- Administrator
- Vertrieb
- Compliance (nur Prüfung)
Schritte
1. Einen Anlass dokumentieren
Klicken Sie auf der Kontaktseite in der Karte "Rechtsgrundlage (§7 UWG)" auf "Anlass dokumentieren". Wählen Sie die Art und wofür sie gilt (Telefon, EMail oder Telefon und EMail), schreiben Sie den Anlass für den Anruf und speichern Sie.
2. Eine ausdrückliche Einwilligung erfassen
Bei einer ausdrücklichen Einwilligung müssen Sie zusätzlich die Kennung der Einwilligung, den genauen Wortlaut, den Zeitpunkt der Zustimmung und die Quelle eingeben. Fehlt etwas, zeigt der Eintrag "§7a Dokumentation unvollständig".
3. Eine EMail Einwilligung erfassen
Klicken Sie in der Karte Pipeline oder Nachfassen auf "Einwilligung erfassen". Tun Sie das nur, wenn die Person ausdrücklich eingewilligt hat. Geben Sie Wortlaut, Quelle und Datum ein. Eine Einwilligung setzt eine EMail Adresse beim Kontakt voraus.
Felder und Optionen
- Art
"Mutmaßliche Einwilligung (B2B, §7 Abs. 2 Nr. 1 UWG)", "Ausdrückliche Einwilligung (§7a UWG)" oder "Bestandskunde".
- Gilt für
Telefon, EMail oder Telefon und EMail. "Nur EMail" macht die Nummer nicht anrufbar.
- Anlass für den Anruf
Konkret und auf die Person bezogen, mindestens 20 Zeichen. "Öffentlich gelistete Nummer" reicht nicht aus.
- Gültig bis (optional)
Nach diesem Datum zählt der Eintrag nicht mehr.
Gut zu wissen
- Eine fehlende oder fehlerhafte §7a Dokumentation bei ausdrücklicher Einwilligung kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.
- Nachweise über Einwilligungen werden fünf Jahre aufbewahrt und von der nächtlichen Bereinigung nicht gelöscht.
- Zum Entfernen eines Eintrags zur Rechtsgrundlage brauchen Sie die Administratorberechtigung für CRM Rechtsgrundlagen (Inhaber, Administrator, Compliance).
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