Zusammenfassende Meldung (ZM)
Vierteljährliche Meldung der steuerfreien Lieferungen und Leistungen an Geschäftskunden in anderen EU Ländern.
Die Zusammenfassende Meldung meldet je USt IdNr. des Kunden Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ihre sonstigen Leistungen in der EU. Öffnen Sie Steuern und dann "Zusammenfassende Meldung". Die Seite arbeitet immer quartalsweise.

Wer kann das nutzen
- Inhaber
- Administrator
- Buchhaltung
- Alle mit Leserecht für Steuererklärungen
Schritte
1. Quartal wählen
Wählen Sie Jahr und Quartal.
2. Zeilen prüfen
Jede Zeile zeigt Land, USt IdNr., Art, Kunde und Summe. Art L ist eine Lieferung, S eine sonstige Leistung, D ein Dreiecksgeschäft.
3. Herunterladen
Klicken Sie auf "BZSt CSV" für die Importdatei des Portals des Bundeszentralamts für Steuern oder auf "PDF", "Excel" oder "CSV".
4. Über ELSTER übermitteln
Deutsche Firmen können die ZM über ELSTER senden. Sie wird als Entwurf unter Übermittlungen angelegt.
Gut zu wissen
- Die Zeilen stammen aus Buchungen mit den Kategorien "Innergemeinschaftliche Lieferung" (Art L) und "Sonstige Leistung EU" (Art S).
- Ein Kunde ohne USt IdNr. kann nicht gemeldet werden. Solche Beträge erscheinen als Warnung mit dem Kundennamen.
- Gibt es nichts zu melden, zeigt die Seite "Keine meldepflichtigen Umsätze im Quartal".
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