Einstellungen der Lohnabrechnung
Allgemeine Einstellungen, jährliche Rechengrößen, Krankenkassen, Lohnarten und Kontenzuordnung.
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Wer kann das nutzen
- Inhaber
- Administrator
- Personal
- Buchhaltung (nur lesend)
Schritte
1. Allgemein
Geben Sie die Betriebsnummer (8 Ziffern), die Finanzamtsnummer (4 Ziffern), die Steuernummer, den Namen des Auftraggebers, IBAN und BIC für SEPA Zahlungen (oder die IBAN aus dem Firmenprofil), die Standardkrankenkasse sowie die DATEV Berater und Mandantennummer ein. Wählen Sie die anteilige Berechnung (Kalendertage oder 30 Tage Methode), das Vieraugenprinzip bei der Freigabe, die Teilnahme an der Umlage U1, die Pauschsteuer von 2 Prozent für Minijobs, die pauschale Kirchensteuer und den Anmeldungszeitraum der Lohnsteuer (Monatlich, Vierteljährlich, Jährlich).
2. Rechengrößen
Wählen Sie ein Jahr, um alle jährlichen Werte wie Steuertarif, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zu sehen. Mit "zu prüfen" gekennzeichnete Werte wurden nicht gegen amtliche Testdaten geprüft.
3. Krankenkassen
Klicken Sie auf "Neue Krankenkasse". Geben Sie Name, Betriebsnummer (8 oder 9 Ziffern), Zusatzbeitrag in Prozent, die Umlagesätze U1 und U2 mit ihren Erstattungssätzen und an, ob es die Minijob Zentrale ist.
4. Lohnarten
Prüfen Sie die Standardlohnarten oder klicken Sie auf "Neue Lohnart". Legen Sie Nummer, Name, Kategorie, steuerliche Behandlung (laufend, einmalig, frei, pauschal), Behandlung in der Sozialversicherung (laufend, einmalig, frei), Pauschsteuersatz, Zuschlag, DATEV Lohnart und optional ein Buchungskonto fest.
5. Kontenzuordnung
Die Standardkonten folgen SKR03 oder SKR04. Ordnen Sie hier je Buchungsart abweichende Konten zu, zum Beispiel Gehälter, Löhne, Gesetzliche soziale Aufwendungen, Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und Bank (Auszahlung).
Felder und Optionen
- Kategorien der Lohnarten
Gehalt, Stundenlohn, Überstunden, Sonstiger laufender Bezug, Einmalzahlung, Abfindung, Zuschlag für Sonntags, Feiertags und Nachtarbeit, Sachbezug, Firmenwagen, Fahrtkostenzuschuss, Vermögenswirksame Leistungen (Arbeitgeberanteil und Überweisung), Entgeltumwandlung bAV, Arbeitgeberbeitrag bAV, Zuschuss zum Krankengeld, Vorschuss, Nettoabzug, Pfändung und Nettobezug.
Gut zu wissen
- Systemlohnarten können nicht gelöscht werden.
- Das Vieraugenprinzip ist standardmäßig eingeschaltet.
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