Stellenanforderungen und Stellenanzeigen

Neue Stellen genehmigen, Stellenanzeigen anlegen und auf Ihrer Karriereseite veröffentlichen.

Das Recruiting beginnt mit einer optionalen Stellenanforderung: dem Antrag, eine neue oder frei gewordene Stelle zu besetzen, der genehmigt werden muss. Aus einer genehmigten Stellenanforderung wird eine Stellenanzeige. Eine Stellenanzeige hat ihre eigene Bewerberpipeline und kann auf Ihrer öffentlichen Karriereseite veröffentlicht werden.

Stellenanforderungen und Stellenanzeigen
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Wer kann das nutzen

  • Inhaber
  • Administrator
  • Personal

Schritte

  1. 1. Stellenanforderung anlegen

    Öffnen Sie Personal, Recruiting, Stellenanforderungen und klicken Sie auf "Neue Stellenanforderung". Geben Sie Titel, Abteilung, Stelle, Standort, Anzahl, Grund (Neue Stelle oder Nachbesetzung), Gehaltsspanne, Begründung und gewünschten Beginn ein. Klicken Sie auf Einreichen.

  2. 2. Stellenanforderung genehmigen

    Die genehmigende Person klickt auf Genehmigen oder Ablehnen und gibt eine Notiz zur Entscheidung ein. Klicken Sie danach auf "Stellenanzeige erstellen", um aus der genehmigten Anforderung eine Stellenanzeige zu machen.

  3. 3. Stellenanzeige direkt anlegen

    Öffnen Sie Stellenanzeigen und klicken Sie auf "Neue Stellenanzeige". Geben Sie Titel, Abteilung, Standort, Beschreibung, Anforderungen, Was wir bieten, Arbeitsort (Vor Ort, Hybrid, Remote), Beschäftigungsart, Vertragsart, Wochenstunden, Gehaltsspanne, "Gehalt veröffentlichen (Entgelttransparenz)", Bewerbungsschluss, verantwortliche Führungskraft und die Bewertungskriterien (eines je Zeile) ein.

  4. 4. Veröffentlichen

    Klicken Sie auf Veröffentlichen. Die Stellenanzeige erscheint auf der Karriereseite. Mit "Link kopieren" kopieren Sie den öffentlichen Link. Mit Zurückziehen, "Pausieren", Schließen und Wieder öffnen steuern Sie den Status.

Felder und Optionen

Status der Stellenanforderung

Entwurf, Eingereicht, Genehmigt oder Abgelehnt.

Status der Stellenanzeige

Entwurf, Offen, Pausiert, Geschlossen oder Besetzt.

Gut zu wissen

  • Nur Stellenanforderungen im Entwurf oder abgelehnte können bearbeitet werden. Genehmigte Stellenanforderungen können nicht gelöscht werden.
  • Geschlossene oder besetzte Stellenanzeigen können nicht veröffentlicht werden. Eine Stellenanzeige mit Bewerbungen kann nicht gelöscht werden; schließen Sie sie stattdessen.
  • Das Höchstgehalt darf nicht unter dem Mindestgehalt liegen.

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