Deutsche Lohnabrechnung: Überblick

Was die deutsche Lohnabrechnung berechnet, was sie erzeugt und was Sie noch von Hand erledigen.

Die deutsche Lohnabrechnung (Personal, Lohnabrechnung) berechnet die monatlichen Entgeltabrechnungen für Firmen in Deutschland: Lohnsteuer mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen, Sozialversicherungsbeiträge, Minijobs und Midijobs, betriebliche Altersversorgung, Firmenwagen, Zuschläge für Sonntags, Feiertags und Nachtarbeit, die Umlagen U1, U2 und U3 sowie die Arbeitgeberkosten.

Steuer und Sozialversicherungsmerkmale werden aus dem Mitarbeiterdatensatz in der Personalverwaltung gelesen. Die Lohnabrechnung ändert sie nie.

Deutsche Lohnabrechnung: Überblick
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Wer kann das nutzen

  • Inhaber
  • Administrator
  • Personal
  • Buchhaltung (lesen, freigeben, buchen)

Schritte

  1. 1. Einstellungen vorbereiten

    Geben Sie in den Einstellungen der Lohnabrechnung Betriebsnummer, Finanzamt und Krankenkassen ein.

  2. 2. Mitarbeiterdaten vervollständigen

    Prüfen Sie die Lohndaten jedes Mitarbeiters und fügen Sie laufende oder einmalige Bezüge und Abzüge hinzu.

  3. 3. Lohnabrechnung durchführen

    Legen Sie je Monat einen Abrechnungslauf an, berechnen, prüfen, geben frei, buchen und zahlen Sie aus.

  4. 4. Meldungen abgeben

    Erstellen Sie die Beitragsnachweise und DEÜV Meldungen als Dateien für sv.net und die Lohnsteueranmeldung für ELSTER.

Gut zu wissen

  • BizCortex ruft keine ELStAM Daten von der Finanzverwaltung ab. Tragen Sie Steuerklasse, Faktor, Kirchensteuer und Kinderfreibeträge aus der ELStAM Mitteilung in den Mitarbeiterdatensatz ein. Ein Abruf ist noch nicht verfügbar.
  • sv.net Dateien werden für den manuellen Upload erstellt. BizCortex ist nicht für die direkte Übermittlung an die Sozialversicherung zertifiziert.
  • Noch nicht unterstützt: mehrere Beschäftigungen im Übergangsbereich, Pfändungstabellen (eine Pfändung ist ein fester Betrag), Kurzarbeitergeld, Mutterschutz und Elternzeit als Abrechnungsfälle, Altersteilzeit, Arbeitszeitkonten in der Lohnabrechnung, Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft sowie einige Pauschalbesteuerungen.
  • Mit "zu prüfen" gekennzeichnete Rechengrößen in den Einstellungen wurden nicht gegen amtliche Testdaten geprüft. Prüfen Sie sie vor dem produktiven Einsatz.

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